Wenn’s ums Geld geht…

…bauen einige virtuell einen großen Schornstein neben das Rathaus und lassen Geldscheine aus ihm dampfen, wie die CDU am Wochenende in einer Zeitungsanzeige. Im Vorfeld der erwarteten Entscheidung über den Kauf des Neuen Rathauses in Einbeck hat der Grünen-Kreistagsabgeordnete Hans-Joachim Nehring aus Einbeck die Ratsmitglieder Rainer Koch (GfE) und Rolf Hojnatzki (SPD) ins Visier genommen. Und das nicht einzig im Zusammenhang mit dem von diesen befürworteten Rathauskauf (Video), sondern vor allem wegen der mutmaßlich von beiden mitzuverantwortenden finanziellen Schieflage der Einbeck Marketing GmbH, in der sie im Aufsichtsrat sitzen. Nehring stellt in seiner Stellungnahme (Grüne Nehring Rathauskauf 2015 (1)) öffentlich drei Fragen an die Geschäftsleitung und den Aufsichtsrat: 1. „Wie kann eine Gesellschaft mit stetig abnehmenden Eigenkapital (aktuell noch 25.583,00 Euro), die über Jahre ausschließlich Verluste erwirtschaftet, eine stetig wachsende Kapitalrücklage (Stand circa 2,0 Mio Euro) ausweisen?   2. Verfügt die Stadt noch über den beherrschenden Einfluss von 51 Prozent der Stimmen im Aufsichtsrat, um in dieser finanziellen Schieflage eingreifen zu können?   3. Sind letztendlich nicht doch wir Bürger mit unseren Steuern für die eventuelle Schuldendeckung zuständig?“

Nehring und die Grünen hatten im vergangenen Sommer bereits für Aufregung gesorgt, als sie eine später von Einbeck Marketing dementierte Schieflage an die politische Wand gemalt hatten. Jetzt spricht der Grünen-Kommunalpolitiker aus Einbeck öffentlich von Verbindlichkeiten in Höhe von 386.000,00 Euro im Wirtschaftsjahr 2014 der Einbeck Marketing GmbH und fragt nach dem Anteil der Stadt. „Gewinnrücklagen kann es nicht geben und eine aufklärende betriebswirtschaftliche Bewertung wurde dem Rat öffentlich auch noch nicht präsentiert, was mir sehr bedenklich erscheint“, schreibt Hans-Joachim Nehring.

Vom Vorsitzenden des Einbeck-Marketing-Aufsichtsrates, Rainer Koch, von Bürgermeisterin Dr. Sabine Michalek sowie vom Vorsitzenden der Einbeck Marketing InitiativGemeinschaft e.V., Christoph Bajohr, als 49-Prozent-Gesellschafter der GmbH habe ich Stellungnahmen angefragt. Rainer Koch hat eine Stellungnahme für den Abend angekündigt  eine detailierte Stellungnahme zu dem persönlichen Leserbrief abgelehnt und lediglich erklärt, ihm sei unklar, ob Nehring neuerliche Nachhilfe in Buchführung oder stänkern wolle. Koch: „Solange das Wissen des Erzählers um die Dinge nicht ausreicht, um sich öffentlich zu äußern, könnte er schweigen  – oder eben auf persönliche Schmähungen und unhaltbare Andeutungen und Unterstellungen zurückgreifen. Speziell in seinem Interesse ist es schade, dass er nicht geschwiegen hat.“

(Aktualisiert: 13.12.2015, 22:25 Uhr)

Nachtrag 14.12.2015, 12.30 Uhr: Die Stadt Einbeck ist heute mit einer umfangreichen Pressemitteilung (PM Stadt Einbeck (zu Leserbrief Nehring) den Ausführungen von Hans-Joachim Nehring entgegen getreten: „Die nicht durch Fakten untermauerte Behauptung einer Mitschuld an einer vermeintlichen ‚finanziellen Schieflage‘ der Einbeck Marketing GmbH ist nicht akzeptabel. Sie verletzt die Beschuldigten in ihrer Reputation und ist ehrabschneidend.“ Weil die Ratsmitglieder als vom Stadtrat entsandte Aufsichtsratsmitglieder zur Verschwiegenheit verpflichtet seien, sei es Aufgabe der Stadt als 51-prozentiger Mehrheitsgesellschafterin der Einbeck Marketing GmbH, sich für sie zu äußern. Unbelegte Behauptungen und Vermutungen seien nicht als Mittel der politischen Auseinandersetzung geeignet. Die Bilanz der Einbeck Marketing GmbH für das Geschäftsjahr 2014 sei im Unternehmensregister öffentlich zugänglich, so dass sich jedermann ein Bild der Lage machen könne. Der in der Gesellschafterversammlung der Einbeck Marketing GmbH zu beschließenden förmlichen Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 ist zugestimmt worden, heißt es in der Pressemitteilung. Damit habe die Stadt Einbeck eindeutig zum Ausdruck gebracht, kein Fehlverhalten der Mitglieder des Aufsichtsrates der Einbeck Marketing GmbH zu sehen und das Engagement des Aufsichtsrates für die Sicherung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage der Gesellschaft anzuerkennen.